Fitnessstudio-Vertrag bei Schwangerschaft kündbar
München (dpa/tmn) - Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser liegt auch dann vor, wenn sich eine Schwangere subjektiv nicht mehr in der Lage fühlt, das Studio zu nutzen.
Das hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem Fall hatte eine Frau einen Vertrag mit einem Fitnessstudio über 24 Monate abgeschlossen. Zwei Monate später wollte sie den Vertrag vorzeitig beenden, da sie schwanger und ein Besuch des Studios nicht mehr möglich sei. Das Sportstudio war jedoch der Ansicht, es gäbe keinen Grund für die Kündigung und verlangte die Zahlung aller Beiträge.
Das Gericht entschied, dass das Fitnessstudio keinen Anspruch auf die Zahlungen habe. Befristete Verträge könnten aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Zwar stelle die Schwangerschaft an sich keinen Kündigungsgrund dar, da eine Schwangere bis kurz vor der Entbindung Sport treiben könne. Es komme aber nicht allein auf die medizinische Sicht an, sondern auch auf das subjektive Befinden der Frau. Im vorliegenden Fall leide die Schwangere an schwerer Übelkeit. Es sei ihr deshalb nicht zuzumuten, das Studio weiter zu nutzen (Aktenzeichen: 251 C 26718/09). Auf dieses Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein hin.