Gericht: Intimfotos müssen nach Beziehungs-Aus gelöscht werden

Koblenz (dpa) - Urlaubsfotos ja, erotische Bilder nein: Nach einer Trennung, müssen intime Fotos des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin von Festplatten und Chips verschwinden. Das hat das OVG Koblenz festgestellt.

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Nach dem Aus einer Beziehung müssen Intimfotos des früheren Partners gelöscht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach der Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren ehemaligen Liebhaber (Az.: 3 U 1288/13). Der ist Fotograf und hat viele Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht, die sie ihm überließ. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos öffentlich macht. Die Bilder waren digital gespeichert und noch nicht publiziert worden.

Grundsätzlich darf ein Partner Bilder oder Filme des anderen, die während der Beziehung entstanden, aufheben - nur erotisch und intim dürfen sie nicht sein, befand das Gericht. Das Urteil ist nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag (22. Mai) allgemeingültig.

Die Richter argumentieren, die Frau habe zwar Ja dazu gesagt, dass die Fotos gemacht und genutzt werden. Das gelte aber bei Intimfotos nur für die Dauer der Beziehung. Daher könne die Frau ihr Einverständnis für diese Fotos rückgängig machen.

Alle Bilder zu löschen, könne sie nicht fordern - denn wenn sie bekleidet sei, könnten die Fotos ihr Ansehen bei anderen weniger beeinträchtigen, urteilten die Richter. Es sei auch üblich, dass Leute die Bilder behalten, die sie auf Festen oder im Urlaub machen.

Mit dem Urteil vom vergangenen Dienstag (20. Mai) bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz. Der Fotograf und die Frau hatten Berufung eingelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.