Heimkosten übernehmen: Für Kinder gibt es keine festen Freibeträge
Leipzig (dpa/tmn) - Kinder müssen für die Heimunterbringung ihrer Eltern finanziell aufkommen - die Höhe ist abhängig vom Vermögen, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In manchen Fällen müssen Kinder für die Heimunterbringung ihrer Eltern aufkommen. Einen festen Freibetrag gibt es bei der Verwertung ihres Vermögens aber nicht. Oft werden in diesem Zusammenhang Grenzen genannt, beispielsweise 75 000 Euro, wenn keine Immobilie vorhanden ist, beziehungsweise 25 000 Euro bei Immobilienbesitz. Solche Angaben seien aber keine verbindlichen Werte, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie können für Kinder nur erste Anhaltspunkte sein.
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss das Vermögen, das dem Kind belassen wird, immer individuell bestimmt werden. Stellt das Sozialamt Rückforderungen, sollten sich Angehörige in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.