Integrationskurs trotz zweisprachiger Erziehung
Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Migranten können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Das gilt auch, wenn eine Mutter ihre Kinder zweisprachig erziehen möchte, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Damit die beiden Kinder gut integriert in Deutschland aufwachsen können, sei die Mutter besonders integrationsbedürftig, begründete das Gericht (Aktenzeichen: 2 K 870/10.NW). Im verhandelten Fall hatte sich eine aus dem Kosovo stammende Frau vor Gericht gegen die Teilnahme an dem Integrationskurs gewehrt, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Die Frau lebt bereits mehrere Jahre in Deutschland, ist mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet, spricht aber wenig Deutsch. Ihre zwei Kleinkinder wollte die Frau zweisprachig erziehen: Sie bringe ihnen die Muttersprache Albanisch bei, die deutsche Sprache lernten sie durch ihren Vater.
Das Gericht wies die Klage der Frau ab: Die Klägerin sei besonders integrationsbedürftig, denn sie sei die Hauptbezugsperson für die Kinder und trage Verantwortung für deren Erziehung und künftige Schulausbildung. Daher sei von hoher Bedeutung, Sprachbarrieren abzubauen. Ihr bleibe es zudem unbenommen, ihren Kindern weiterhin die Muttersprache beizubringen.