Klage gegen Förderunterricht: Gericht lehnt ab

Berlin (dpa/tmn) - Eltern können die notwendige sonderpädagogische Förderung ihres Kindes nicht aus Angst vor einer Stigmatisierung ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen: VG 3 K 251.10), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für einen achtjährigen Schüler entschieden, dass er sonderpädagogisch gefördert werden muss. Die Behörde hatte für ihre Entscheidung Schuleingangsuntersuchungen sowie Berichte der Klassenlehrerin zugrunde gelegt.

Die Klage der Eltern wies das Gericht ab. Der Staat sei verpflichtet, Schülern mit Problemen eine sachgerechte schulische Ausbildung zu ermöglichen. Weder die Schule noch die Eltern könnten eine als notwendig eingestufte Förderung infrage stellen. Die Eltern hätten die Wahl, ob sie ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einer Sonderschule unterrichten lassen möchten. Ihre Befürchtung, das Kind werde dadurch als „Sonderschüler“ abgestempelt, rechtfertige es aber nicht, dem Schüler die Förderung vorzuenthalten.