Kein Umgangsrecht für leibliche Geschwister nach Adoption
Dresden (dpa/tmn) - Wird ein Kind adoptiert, gehört es zu einer neuen Familie - und damit rechtlich nicht mehr zur leiblichen. Das gilt auch für Geschwister, die auf dem Papier keine mehr sind.
Eine Adoption beendet frühere verwandtschaftliche Beziehungen. Dies betrifft auch das wechselseitige Umgangsrecht von leiblichen Geschwistern. Dabei muss aber überprüft werden, ob das Wohl des adoptierten Kindes gefährdet wird, wenn es Bruder oder Schwester nicht sieht. Eine entsprechende Entscheidung hat das Oberlandesgericht Dresden gefällt (Az: 21 UF 581/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
In dem Fall wuchs das Mädchen zunächst in einer Pflegefamilie ohne ihren Bruder auf. Nachdem es für ein Jahr wieder in den Haushalt der Mutter und des Bruders gewechselt war, nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut. Zwei Jahre später gab die Mutter ihre Tochter zur Adoption frei.
Die Geschwister hatten seitdem keinen Kontakt mehr. Die leibliche Mutter wünschte jedoch einen Umgang der beiden Kinder. Die Adoptiveltern lehnten dies ab. Sie befürchteten, die Mutter wolle wieder mehr Kontakt mit dem Mädchen haben, da sie die Adoption inzwischen bereue.
Die Richter lehnten ein Umgangsrecht des leiblichen Bruders ab. Mit der Adoption seien alle bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erloschen, so dass er im Rechtssinn nicht mehr der Bruder des Mädchens sei. Ziel der Volladoption sei die vollständige Eingliederung des Kindes in die Adoptivfamilie. Im vorliegenden Fall würde der Umgang die Adoptionsfamilie jedoch belasten - er sei daher abzulehnen.