Kita-Platz darf nicht weiter als 20 Minuten von Wohnung sein
Heidelberg (dpa/tmn) - Die Zeit wird immer knapper: In einem Jahr kommt die Betreuungsgarantie für Kleinkinder. Doch der Ausbau kommt nur schleppend voran, aktuell fehlen 130 000 Plätze. Was viele Eltern nicht wissen: Sie müssen nicht jeden Platz für ihr Kind annehmen.
Ein Jahr vor Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder fehlen bundesweit immer noch 130 000 Plätze. Nach dem 2008 verabschiedeten Gesetz haben von August 2013 auch Eltern von Kindern zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Dabei müssen Eltern nicht jeden Kinderbetreuungsplatz akzeptieren, den ihnen die Behörden vorschlagen. Kindern mit einem Anspruch auf einen Betreuungsplatz muss grundsätzlich eine wohnortnahe Betreuung zugewiesen werden. Das bedeute „um die 20 Minuten Fußweg oder Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln“, erklärt Janna Beckmann vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg. Eltern hätten das Recht, einen nicht zumutbaren Platz abzulehnen - dann müsse das zuständige Amt einen neuen Vorschlag machen.
Eine Ausnahme sei aber, wenn die Familie beispielsweise „in einer Splittersiedlung auf dem Land“ wohnt. Dann müssten die Eltern längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen, erläutert Beckmann.