Loom-Bändchen: Unangenehmer Geruch ist Hinweis auf Schadstoffe

Bonn (dpa/tmn) - Die bunten, geknüpften Gummibänder schmücken seit diesem Sommer die Handgelenke vieler Kinder. Doch so harmlos wie die Loom-Armbändchen erscheinen sind sie nicht immer.

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Eltern sollten beim Kauf von Loom-Armbändchen auf die CE-Kennzeichnung achten. Mit der CE-Kennzeichnung weist der Hersteller darauf hin, dass das Produkt die in der EU gültigen Anforderungen erfüllt. „Wenn Eltern das Zeichen nicht auf der Verpackung finden, handelt es sich um illegal eingeführte Loom-Bänder“, erklärt Inke Ruhe von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder. Außerdem sollte auf der Verpackung die Herstelleradresse stehen.

Doch auch, wenn Kennzeichnung und Adresse vorhanden sind, müssen Eltern vorsichtig sein. „Riechen die Bändchen beim Öffnen der Verpackung extrem unangenehm, kann das ein Hinweis auf Schadstoffe sein“, sagt Ruhe. Dann sollten Kinder nicht mit den Gummibändern spielen.

Loom-Armbändchen eignen sich für Kinder ab sechs Jahren. Beim Spielen sollten sie die Bänder nicht in den Mund nehmen. Besonders bei der österreichischen Marke Rainbow Loom müssen Eltern sich nicht sorgen: Prüfer der Zeitschrift „Öko-Test“ (Ausgabe 10/2014) haben bei einer aktuellen Untersuchung festgestellt, dass diese Bändchen keine Schadstoffe enthalten.