Mutter im Heim - Tochter muss alle Einkünfte darlegen
Hamm (dpa) - Die Mutter kann ihre Heimkosten nicht alleine bezahlen, die Tochter soll einen Beitrag leisten. Will sie das nicht, muss sie alle ihre Einkünfte, auch die des Ehepartners, offenlegen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Weigert sich ein Erwachsener, sich an den Heimkosten der Eltern zu beteiligen, muss er alle Einkünfte von sich und seinem Ehepartner darlegen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Beschluss vom 21.11.2012, noch nicht rechtskräftig, Az.: II-8 UF 14/12).
Im konkreten Fall verlangte der Kreis Borken, dass sich die erwachsene Tochter einer 93-Jährigen an den Kosten des Alten- und Pflegeheims in Südlohn beteiligt. Der Kreis Borken bezahlte bereits 1638 Euro monatlich. Davon trugen zwei Söhne der 93-Jährigen zusammen 704 Euro, zwei weitere Töchter waren nachweislich zahlungsunfähig.
Die dritte Tochter weigerte sich, den vom Kreis geforderten Beitrag zu den Heimkosten von 113 Euro im Monat zu zahlen, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Dazu hätte sie ihre Situation aber vollständig beschreiben müssen, urteilten die Richter. So komme es in dieser Frage auf das Familieneinkommen an, also auch auf die Einkünfte des Ehegatten. Die Frau habe aber weder die Einkünfte ihres als selbstständigem Versicherungsvertreter tätigen Mannes noch ihre Erlöse aus einem gemeinsamen Mietshaus ausreichend dargelegt.