Pflegegeld oder Sachleistungen: Wann die Kasse was zahlt

Baierbrunn (dpa/tmn) - Pflegekassen zahlen an Bedürftige Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Wie viel hängt von der Pflegestufe ab. Und ob der Angehörige auch von Profis versorgt wird. Ein Überblick.

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, kann für ihn verschiedene Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass derjenige vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine Pflegestufe (0 bis 3) zugewiesen bekommen hat. Unterschieden wird zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Welche Leistungen der Versicherte erhält, hängt davon ab, ob die Betreuung privat stattfindet oder ein ambulanter Pflegedienst ins Haus kommt, heißt es in der Zeitschrift „Senioren Ratgeber“ (Ausgabe November 2013).

Kümmern sich Profis um den Kranken, können Angehörige Pflegesachleistungen beantragen. Dabei gibt es von der Pflegekasse einen fixen Geldbetrag. Er variiert je nach Pflegestufe: Bei Pflegestufe 0 gibt es bis zu 225 Euro monatlich, bei Pflegestufe 1 bis zu 450 Euro monatlich.

Organisieren Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche die Pflege, haben die Versicherten Anspruch auf Pflegegeld. Analog zu den Sachleistungen orientiert sich die Höhe des Pflegegelds am Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Bei Pflegestufe 0 gibt es 120 Euro im Monat, bei Pflegestufe 1 sind es 235 Euro.

Beide Leistungen lassen sich außerdem miteinander kombinieren: So zahlt die Kasse beispielsweise Pflegesachleistungen für einen ambulanten Dienst, der einmal pro Woche kommt. Die nicht ausgeschöpften Beträge erhalten betreuende Angehörige dann anteilig als Pflegegeld.