Rechtliche Hürden: Der Weg zur Regenbogenfamilie ist schwer

Berlin (dpa/tmn) - Für das Gesetz besteht eine Familie immer noch aus Mann, Frau und Kind. Homosexuelle Paare brauchen daher viel rechtliches Know-How, bevor ein Kind zwei Mütter oder Väter haben darf.

Rechtliche Hürden: Der Weg zur Regenbogenfamilie ist schwer
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Eine Alternative zum eigenen Nachwuchs kann ein Pflegekind sein.

Das Lachen von Kindern erleben, gemeinsam wachsen, als Familie zusammen sein: Das sind ganz alte, gesellschaftlich anerkannte Ziele. Für gleichgeschlechtliche Paare war das allerdings lange Zeit keine echte Perspektive. Erst in den vergangenen Jahren hat sich ihre rechtliche Stellung verbessert, und es werden immer mehr Alltagsmodelle bekannt, in denen eigene Kinder eine große Rolle spielen. Den Kinderwunsch zu erfüllen, ist für homosexuelle Paare nicht leicht.

Anja war müde. Der kleine Jonas, acht Monate alt, hatte sie die vorangegangenen Nächte wach gehalten. Und dann fragte sie der Familienrichter, warum sie Jonas adoptieren wolle. „Obwohl ich vorbereitet war, hat mich diese Frage dann doch irritiert“, erinnert sie sich. Der erfolgreiche Termin beim Familiengericht war für Anja und ihre eingetragene Lebenspartnerin Kim der finale Schritt zur Bildung ihrer Regenbogenfamilie. Jonas ist nun ganz offiziell das Kind seiner leiblichen Mutter Kim und der Stiefmutter Anja.

„Wenn jemand unsere Familienkonstellation neu kennenlernt, wird oft zuerst nach dem Zeugungsweg gefragt“, sagt Anja. Jonas hat natürlich einen biologischen Vater. Es ist ein schwuler Freund, der gemeinsam mit seinem Partner am Leben von Jonas teilhat. Vater wurde er per Insemination. Das ist der medizinische Fachbegriff für das Einbringen von Spendersamen in die Gebärmutterhöhle. Dem Samenspender sichert es bei einer Frau ohne Ehemann alle Vaterrechte.

„In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat die Partnerin nur das kleine Sorgerecht“, erklärt Manfred Bruns, ehemaliger Bundesanwalt und Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Das bedeutet, sie darf in Alltagsfragen mitbestimmen.

Erst über eine Stiefkindadoption wird der Nachwuchs rechtlich einwandfrei zum Kind beider Mütter. Allerdings geht das nur mit einer unwiderruflichen Zustimmung des Vaters. „Wir haben gemeinsam schon in der Schwangerschaft schriftlich festgehalten, dass er einer späteren Stiefkindadoption zustimmt“, sagt Kim.

Schriftliche Vereinbarungen über die geplante Familienkonstellation hält auch Constanze Körner für ratsam. Sie leitet in Berlin-Schöneberg das Regenbogenfamilienzentrum, eine der ersten Anlaufstellen für gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern beziehungsweise dem Wunsch, eigene zu bekommen.

Allerdings kennt das Gesetz nur zwei Elternteile, auch wenn in der Realität andere Modelle gut funktionieren. Schwierig ist diese gesetzliche Beschränkung vor allem für schwule Paare mit Kinderwunsch. Bei einer Samenspende hat nur einer Vaterrechte, sein Partner ist in Bezug auf das Kind weitgehend rechtlos.

„Schwierig wird es immer dann, wenn es Uneinigkeit in Erziehungsfragen gibt oder ein Teil dieser Familie wegzieht“, sagt Manfred Bruns. Auch dafür sind schriftliche Vereinbarungen wichtig. Im schlimmsten Streitfall können sie bei einer gerichtlichen Klärung Hinweise geben.

Laut LSVD hat jedes zweite gleichgeschlechtliche Paar einen Kinderwunsch. Frauen wünschen meist einen sozialen Vater, der eine Beziehung zum Kind pflegt. Eine weitere Möglichkeit ist es, ein Pflegekind anzunehmen oder zu adoptieren. Der Haken an der Sache: „Auf ein Kind kommen derzeit sieben Bewerber„, sagt Zeller. Mehr Chancen bietet eine Bewerbung als Pflegeeltern, die auch gleichgeschlechtlichen Paaren bundesweit möglich ist.