Scherben und Co.: Diese Gefahren lauern auf Spielplätzen
Köln (dpa/tmn) - Kinder sollen auf Spielplätzen unbeschwert toben. Und Eltern möchten dabei ein gutes Gefühl haben. Doch woran können Mütter und Väter einen sicheren Spielplatz erkennen? Und wer haftet, wenn etwas passiert?
Ein Experte gibt Tipps.
Worauf sollten Eltern auf dem Spielplatz achten?
„Zunächst sollten sie immer dabei sein, wenn ein Kind zum ersten Mal einen Spielplatz besucht“, sagt Ralf Diekmann vom TÜV Rheinland. Auf Schildern an den Eingängen sollten die Regeln zu sehen sein, aber auch der Betreiber genannt werden. Ist etwas nicht in Ordnung, sollten Eltern dort unbedingt anrufen und das Problem melden.
Dann schauen Eltern sich um: Liegen Scherben herum? Stehen Schrauben an Geräten hervor? Ist das Holz von Pilz befallen? Wichtig ist auch, dass in den Schaukelketten keine Kinderfinger hängen bleiben können. Außerdem sollte genug Platz zwischen den Geräten sein. Und um die Geräte herum muss ausreichend Sand oder Mulch liegen, damit die Kinder im Fall der Fälle weich landen. Sind Fundamente im Boden erkennbar, muss der Betreiber sofort Handeln.
Was sind typische Gefahren?
„Probleme sehen wir noch immer bei der Bepflanzung“, sagt Diekmann. So haben giftige Beeren und Dornenbüsche nichts an Spielplätzen verloren. Auch hier gilt: Wer Goldregen oder Berberitzen am Sandkasten entdeckt, sollte das dem Betreiber melden. Manche Eltern bringen ihre Kinder selbst in Gefahr. „Wir beobachten, dass Eltern ihre Kinder mit Fahrradhelmen auf dem Spielplatz toben lassen. Das soll sicher sein, ist aber lebensgefährlich“, mahnt der Experte. Kleine Luken oder Abstände an Gerüsten sind vielleicht so gestaltet, dass ein Kinderkörper hindurchrutscht. Ein Helm kann aber hängen bleiben - und das Kind strangulieren.
Wer haftet bei einem Unfall?
„Wenn nachweisbar ist, dass ein Gerät nicht in Ordnung war und dies auf fehlende oder falsche Wartung oder Reparatur zurückzuführen ist, haftet in der Regel der Betreiber“, sagt Diekmann. Klar ist: Wurde eine Gefahr bereits gemeldet und führt dann Tage oder Wochen später zum Unfall, ist der Betreiber in der Pflicht. Ausnahmen kann es bei nicht öffentlichen Spielplätzen geben. Hat dort ein Kind gespielt, das dort eigentlich nicht hätte sein dürfen, haftet der Betreiber nicht in jedem Fall.