Schwimmhilfen: Form verrät nichts über Sicherheit

Köln (dpa/tmn) - Die Form von Schwimmhilfen für Kinder ist nicht ausschlaggebend für die Sicherheit. Eltern sollten sich stattdessen an der Sicherheitsnorm orientieren, die auf Verpackung und Produkt stehen muss.

Die Zahlenreihe EN 13138-1 weist darauf hin, dass die Schwimmhilfen alle Anforderungen erfüllen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Ob es sich dabei um aufblasbare Armflügel mit Doppelkammern, Rucksäcke oder um komplette Anzüge mit Auftriebskammern aus Schaum handele, spiele keine Rolle.

Liegen lassen sollten Eltern in jedem Fall Artikel mit der Kennzeichnung EN 71. Sind sie so gekennzeichnet, erfüllen die Produkte nicht die Anforderungen als Schwimmlernhilfe. Wichtig ist auch der Sitz der Hilfen. Sie sollten am Körper des Kindes nicht verrutschen oder sich nicht versehentlich abstreifen lassen.