Urteil: Witwe darf Urne nicht umbetten lassen

Trier (dpa) - Eine Witwe aus der Eifel darf die Urne ihres Ehemanns nicht wegen eines Umzugs auf einen anderen Friedhof umbetten lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier am Dienstag (7. Dezember) entschieden.

Der Grund: Die Frau sei nicht antragsberechtigt, weil das Grab ihr nicht gehört, hieß es. Der vor sieben Jahren gestorbene Mann ist in der Verbandsgemeinde Irrel in einem Familiengrab beigesetzt, über das die Mutter des Toten verfügt. Und diese ist gegen eine Umbettung. Die Witwe, die innerhalb der Verbandsgemeinde umgezogen ist, kann Berufung einlegen. Diese werde „wegen einer grundsätzlichen Bedeutung“ des Streits zugelassen, teilte das Gericht mit.

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Aktenzeichen: 1 K 937/10.TR.