Wohl des Kindes entscheidet über seinen Lebensmittelpunkt
Köln (dpa/tmn) - Trennen sich die Eltern, entscheidet das Kindeswohl darüber, ob der Nachwuchs bei Mutter oder Vater leben wird. Besonders wichtig sind dabei die Bindungen des Kindes und die Erziehungseignung der Eltern.
Das Kindeswohl entscheidet darüber, bei welchem Elternteil Sohn oder Tochter leben. Wichtige Gesichtspunkte für das Wohl sind unter anderem die Bindungen des Kindes, die Erziehungseignung der Eltern und ob sie den Willen des Kindes berücksichtigen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: II-4 UF 262/11). Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
In dem verhandelten Fall lebte das Kind seit seiner Geburt ununterbrochen im Haus der Mutter. Die Eltern hatten sich darauf verständigt, dass die Mutter im ersten Lebensjahr Erziehungszeit nimmt. Nach der Trennung der Eltern blieb der Junge im Haushalt der Mutter. Der Vater zweifelte jedoch daran, dass die Mutter ihn erziehen könne. Er begründete dies damit, dass sie abends ab und zu ausgehe und arbeiten müsse. Außerdem habe der Sohn eine stärkere Bindung an den Vater.
Die Richter wiesen den Antrag des Vaters in dem verhandelten Fall zurück. Sie übertrugen der Mutter die alleinige Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Dies entspreche dem Wohl des Kindes am besten. Der Junge sei altersgerecht entwickelt. Damit sei der Vorwurf des Vaters entkräftet, die Mutter könne ihn nicht erziehen. Neben der Bindung zur Mutter habe der Junge am Wohnort Kontakte, die er bei einem Umzug verlieren würde. Außerdem müsste er die Kindertagesstätte wechseln, in der er sich wohlfühle.