Gegenwehr angebracht
Die Abmahn-Anwälte dürften darauf setzen, dass viele schon deshalb zahlen, weil sie die delikate Sache schnell aus der Welt schaffen wollen. Dabei wäre Gegenwehr angebracht.
12.12.2013
, 20:26 Uhr
Würden nämlich Gerichte in Fällen wie diesen das bloße Streaming als Urheberrechtsverstoß ansehen, müsste auch eine so populäre Plattform wie youtube die Segel streichen.
Denn wie soll ein Nutzer, der sich einen Film — sagen wir über Kätzchen — anschaut, beurteilen, ob dieser legal hochgeladen wurde?