Aktionäre sollten auf Hauptversammlungen Fragen stellen
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Auf Hauptversammlungen können Aktienbesitzer wichtige Entscheidungen von Unternehmen beeinflussen. Und von diesem Recht sollten die Anleger Gebrauch machen. Hier einige Tipps zum Thema Hauptversammlung.
Aktienbesitzer haben ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen der Unternehmen, in die sie investiert haben. Ausüben können sie dieses Recht auf den jährlichen Hauptversammlungen - und hierbei sollten sie von ihrem Mitbestimmungsrecht auch Gebrauch machen, erklärt die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Denn so könnten die Aktionäre Einfluss ausüben. Außerdem seien auf den Hauptversammlungen direkt Fragen an den Vorstand möglich. Worauf Aktionäre bei dem Treffen noch achten sollten - hier ein Überblick:
Bericht der Geschäftsentwicklung: Zu Beginn der Hauptversammlung informiert das Unternehmen über die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, den Geschäftsbericht zu lesen, der in der Regel auf der Homepage zum Herunterladen bereitsteht.
Verwendung der Gewinne: Gewinne, die ein Unternehmen erwirtschaftet hat, können entweder an die Anteilseigner als Dividende ausgezahlt werden oder für Investitionen im Unternehmen bleiben. Über die Ausschüttung der Dividende und ihre Höhe wird in der Hauptversammlung abgestimmt. Dazu macht das Unternehmen einen Vorschlag, die Entscheidung treffen die Aktionäre.
Persönlicher Eindruck: Anleger können sich auf der Hauptversammlung außerdem einen persönlichen Eindruck vom Management eines Unternehmens machen und abwägen, ob sie den Kurs des Vorstands gutheißen und an ihrem Aktienbesitz festhalten wollen.