Außerdem enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.
Wichtig zu beachten: Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Das heißt: Von dem genannten Rentenbetrag müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern gezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Bei der Planung ihrer Altersvorsorgen sollten Verbraucher dies berücksichtigen.