Richtig planen Altersvorsorge: Renteninformation weist Bruttowerte aus

Berlin (dpa/tmn) - Ab dem 27. Lebensjahr bekommen Beschäftigte in der Regel einmal im Jahr ihre Renteninformation. Darin werden sie über ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente informiert.

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Außerdem enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.

Wichtig zu beachten: Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Das heißt: Von dem genannten Rentenbetrag müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern gezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Bei der Planung ihrer Altersvorsorgen sollten Verbraucher dies berücksichtigen.