Anspruch auf zeitlich unbefristeten Unterhalt kann entfallen
Koblenz (dpa/tmn) - Ein Leben lang Geld vom Ex-Gatten bekommen, weil man sich vor Jahren auf unbefristete Unterhaltszahlungen geeinigt hatte: Das wäre schön. Doch kann der Unterhaltspflichtige, etwa wegen seines Alters, nicht mehr so viel zahlen, entfällt der Anspruch.
Eine geschiedene Frau kann den Anspruch auf zeitlich unbefristete Unterhaltszahlungen verlieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz beschlossen (Az.: 9 UF 34/14). So kann nach Auffassung des Gerichts beispielsweise das Alter des Ex-Gatten dazu führen, dass entsprechende Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden müssen.
Das Gericht gab damit der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt. Der Kläger ist inzwischen 78 Jahre alt. Vor neun Jahren vereinbarte er mit seiner Ex-Frau in einem Ehevertrag die Zahlung eines sogenannten nachehelichen Unterhalts von 1000 Euro monatlich. Der Kläger war zu dieser Zeit noch als selbstständiger Bauingenieur tätig. Inzwischen fühle er sich finanziell überfordert, da er wegen seines Alters nur noch vereinzelt Aufträge entgegen nehmen könne und eine Rente von 473 Euro beziehe.
Laut dem OLG ist es mit geltendem Recht nicht vereinbar, in solchen Fällen auch an Vereinbarungen zu nachehelichen Unterhaltszahlungen festzuhalten. Wenn der Ex-Gatte Mühe habe, seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, seien die Voraussetzungen für die getroffene Vereinbarung nicht mehr gegeben.