Bank darf für Bearbeitung von Darlehen keine Gebühr verlangen
Itzehoe (dpa/tmn) - Eine Bank darf für die Bearbeitung eines Darlehens keine Gebühr verlangen. Entsprechende Klauseln sind daher nichtig, wie das Landgericht Itzehoe entschieden hat.
Das Landgericht Itzehoe erklärte mit seinem Urteil (Aktenzeichen: 7 O 292/10) die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für ungültig. Danach hatte ein Kunde bei der Bewilligung eines Darlehens eine Gebühr von vier Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr zu zahlen. In dem Fall entsprach das knapp 500 Euro. Das Landgericht befand nun, dass die Klausel den Kunden unangemessen benachteilige und die Bank das Darlehen in eigenem Interesse bearbeite. Sie könne die dadurch anfallenden Kosten daher nicht auf den Kunden abwälzen. Die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ hatte über das Urteil berichtet.