Testament: Schlusserbe nicht ausschließlich festgelegt
München (dpa/tmn) - Der Schlusserbe in einem gemeinsamen Testament ist nicht letztgültig festgelegt. Überlebt ein Ehepartner den anderen um längere Zeit, kann er berechtigt sein, einen neuen Erben zu bestimmen.
Ein Beispielfall.
Ist in einem gemeinsamen Testament nur für den Fall des gemeinsamen Ablebens ein Schlusserbe bestimmt, ist der überlebende Ehegatte später daran nicht gebunden. Er kann dann eine andere Erbfolge festlegen. Das entschied das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen: 31 Wx 84/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt.
In dem Fall überlebte der Mann seine Ehefrau um gut zehn Jahre. Dem gemeinsamen Testament von 1995 zufolge sollte der überlebende Ehegatte allein erben. Für den Fall des gleichzeitigen Ablebens sollte eine Verwandte der Frau alles erben. In einem Testament von 2002 setzte der Mann jedoch seinen Bruder als Erben ein und nicht die Verwandte der Frau. Als der Mann 2009 starb, stritten sich der Bruder und die Frau um das gut 1,2 Millionen Euro große Erbe.
Vor dem OLG bekam der Bruder des Verstorbenen Recht: Die Formulierung „gleichzeitiges Ableben“ erfasse auch den Fall, dass die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraumes nacheinander stürben. Es komme darauf an, dass der Überlebende praktisch keine Möglichkeit mehr habe, ein neues Testament aufzusetzen. Der Mann habe seine Frau aber um mehr als zehn Jahre überlebt und daher in seinem Testament eine andere Verfügung treffen können.