Bankkunden: Über Kontogebühren informieren

Stuttgart (dpa/tmn) - Bankkunden müssen sich selbst über Gebühren für die Kontoführung alter Sparbücher informieren. Zu finden sind die Informationen in den jeweiligen Preisverzeichnissen.

„Mit der Kontoeröffnung akzeptiert der Verbraucher ein mögliches Entgelt für Sparbücher, selbst wenn es erst nach Kontoeröffnung neu eingeführt würde“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gebe stets einen Hinweis, dass aktuelle Entgelte dem Aushang entnommen werden können, erläutert Nauhauser. Die Bank müsse die Kunden nicht gesondert informieren. Letztlich könne der Kunde nur sein Sparkonto kündigen und sich eine neue Bank suchen.