Gebühren wegen Zinsflaute Bausparkassen: Servicepauschale als Ertragsquelle?

Koblenz (dpa) - Die Not ist groß in Zeiten der Zinsflaute - auch bei Bausparkassen. Angesichts der Ertragsschmelze drehen sie an der Gebührenschraube. Einige Institute führen eine jährliche Servicepauschale für Altverträge ein.

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Verbraucherschützer sind verärgert und fürchten, dass das Beispiel Schule machen könnte. „Es ist so, als ob eine Sparkasse Eintritt von Kunden dafür verlangt, weil sie das Gebäude unterhält“, kritisiert Finanzexperte Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen.

Post von ihrer Bausparkasse bekommen derzeit unter anderem Kunden der Debeka, Signal Iduna und der LBS Bayerische Landesbausparkasse. Die Debeka will für Altverträge aus dem Bestand, die nicht mehr aktiv verkauft werden, ein jährliches Entgelt während der Sparphase von 12 beziehungsweise 24 Euro erheben. Ein Debeka-Sprecher begründet die Entscheidung mit den Folgen der Zinsflaute und hohen Kosten für regulatorische Anforderungen. Jährliche Gebühren seien in der Branche nichts ungewöhnliches, „bei uns waren sie bisher die Ausnahme“, sagt der Sprecher.

Tatsächlich verlangt beispielsweise die Bausparkasse Wüstenrot bei ihrer aktuellen Tarif-Generation eine jährliche Kontogebühr von 15 Euro. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall erhebt ein Jahresentgelt von 12 Euro. Selbst die Bundes-Finanzagentur habe die kostenlose Verwahrung von Bundestiteln vor einigen Jahren eingestellt, sagt ein Schwäbisch-Hall-Sprecher. „Dahinter steckt ja ein nicht geringer Aufwand, den nicht einmal der Bund kostenlos anbieten kann.“

Die Signal Iduna Bausparkasse führte zum Jahreswechsel eine Servicepauschale für alle Kunden und Tarife von einheitlich 15 Euro jährlich pro Konto ein. Grund seien die Niedrigzinsen und steigende Kosten. Vorher gab es verschiedene Gebührenmodelle. Mit der Pauschale seien alle Gebühren, die während der Spar- und Darlehensphase eines Bausparvertrages anfallen, abgegolten, wirbt das Unternehmen.

Bei der LBS Bayern kostet es 9,60 Euro per annum. Allerdings bitten die Bayern jetzt auch die Besitzer älterer Policen zur Kasse, die bisher keine Gebühr zahlten. Verbraucherschützer Schwarz fürchtet, dass andere Landesbausparkassen nachziehen könnten.

Da Debeka und Co. die allgemeinen Geschäftsbedingungen während des laufenden Vertragsverhältnisses änderten, können Bausparer der Gebühr widersprechen. Schwarz empfiehlt, sofort „nach Erhalt der Information schriftlich zu widersprechen, dann entfällt diese Servicepauschale“.

Die Bausparkassen stecken wie andere Kreditinstitute in der Niedrigzinsfalle. Vor allem hochverzinste Altverträge belasten sie. Trotz Zuteilungsreife nehmen viele Kunden ihr Darlehen nicht in Anspruch, um möglichst lange von den Guthabenzinsen der 90er Jahre zu profitieren. „Die Bausparkassen müssen Spargelder, die sie nicht als Darlehen vergeben, nach den Vorgaben des Bausparkassengesetzes in risikoarme Wertpapiere anlegen, die aufgrund der Politik der Europäischen Zentralbank kaum noch Rendite erbringen“, beschreibt ein Sprecher der LBS Bayern das Problem.

Zahlreiche Institute kündigen daher hochverzinste Alt-Verträge, die seit mindestens zehn Jahren in Darlehen umgewandelt werden können und noch nicht voll bespart sind. Diese Praxis ist rechtlich umstritten. Ende Februar steht das Thema auf der Agenda des Bundesgerichtshofs.

Für Verbraucher sind Servicegebühren oder die Kündigung hochverzinster Altverträge ärgerlich. Der Chef der Finanzaufsicht (Bafin), Felix Hufeld, mahnt dagegen, Kreditinstitute müssten wegen sinkender Erträge Kosten verringern, andere Ertragsquellen erschließen oder ihr Geschäftsmodell hinterfragen.

Unter Juristen gibt es allerdings Bedenken. Im Gegensatz zum Girokonto samt EC-Karte sei die Kontoführung beim Bausparvertrag nicht die Hauptleistung, sagt Juraprofessorin Christina Escher-Weingart von der Universität Hohenheim und bezieht sich dabei auf die bisherige Rechtsprechung. „Die Hauptleistung beim Bausparvertrag ist es, dass das Finanzinstitut zu einem späteren Zeitpunkt ein vergünstigtes Darlehen ermöglicht - und nicht die Kundenbeziehung an sich.“

Eine Kontogebühr sei nur dann rechtlich sattelfest, wenn sie die besagte Hauptleistung sei, sagt die auf Bankenrecht spezialisierte Juristin. „Dass die Bausparkassen auf Kontogebühren setzen, ist so, als würden sie sagen, „wir arbeiten für dich, lieber Kunde, also gib uns mal Geld“ - das ist nicht zulässig.“