Behinderter Lehrer kann Beamter auf Lebenszeit werden
Darmstadt (dpa/tmn) - Auch Menschen mit Behinderung können Lehrer werden. Doch darf sich ein Lehrer verbeamten lassen, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit droht? Das Hessische Landessozialgericht meint ja und gibt damit einem Lehrer mit Multipler Sklerose Recht.
Ein angestellter Lehrer mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 Prozent ist einem schwerbehinderten Menschen gleichzustellen. Das bedeutet: Auch bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von nur fünf Jahren kann ein Schwerbehinderter in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 6 AL 116/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Der Fall: Bei einem an Multipler Sklerose erkrankten Lehrer war ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden. Als Studienrat war er fünf Jahre im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe beschäftigt. Weil eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Stattdessen erhielt er einen unbefristeten Angestelltenvertrag. Der Lehrer beantragte die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen, da er dann auch bei einer prognostizierten Dienstfähigkeit von lediglich fünf Jahren trotzdem Beamter auf Lebenszeit werden kann. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag aber ab.
Das Urteil: Der Mann bekam sowohl beim Sozialgericht als auch beim Landessozialgericht Recht. Hinsichtlich des geeigneten Arbeitsplatzes sei die Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis ausschlaggebend. Wenn eine mindestens fünfjährige Dienstfähigkeit prognostiziert werde, könne man außerdem davon ausgehen, dass die körperliche Eignung gegeben sei.