Vorsicht vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen
Saarbrücken (dpa/tmn) - Verschuldete Verbraucher sollten Abrechnungen von Gerichtskosten genau unter die Lupe nehmen. Das saarländische Justizministerium warnt vor Betrügern, die damit versuchten, Geld zu ergaunern.
Auch in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg seien kürzlich solche gefälschten Kostenrechnungen aufgetaucht. In den bisher bekanntgewordenen Fällen sei als Rechnungssteller das Zentrale Registergericht Kassel genannt worden, berichtete das Ministerium. In den Schreiben heiße es, eine sogenannte Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren könne erst nach Zahlung der geforderten Kosten beginnen. Die angegebene Kontodaten ließen auf eine bulgarische Bankverbindung schließen.
Nach Angaben von Verbraucherschützern beträgt die geforderte Summe jeweils 79 Euro. Das Ministerium rät, im Verdachtsfall die angegebene Iban-Nummer zu kontrollieren. Beginne diese nicht mit DE, könne dies ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Im Zweifel sollten Betroffene bei der auf der Rechnung angegebenen ausstellenden Behörde oder dem Gericht nachfragen.