Bundesfinanzhof: Nachlassregelung steuerlich abziehbar
München (dpa) - Wer eine Erbschaft zu regeln hat, dem entstehen mitunter auch Kosten. Können diese steuerlich geltend gemacht werden? Darüber hatte jetzt der Bundesfinanzhof zu entscheiden.
Kosten für die Regelung einer Erbschaft können steuerlich abziehbar sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einer Klägerin Recht gegeben, die zusammen mit ihrem Bruder mehrere Grundstücke und Häuser von ihren Eltern geerbt hatte. Den Nachlass teilten sie auf, die Klägerin erhielt vermietete Wohnhäuser. Die Notar- und Grundbuchkosten machte sie bei den Mieteinkünften geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Kosten bei einem kostenlosen Erwerb generell nicht abziehbar seien.
„Dies entsprach der langjährigen, durch ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen geregelten Rechtspraxis“, erklärte der Bundesfinanzhof - gab aber der Klägerin trotzdem Recht: Die Kosten dienten dem Erwerb des Alleineigentums an dem Vermietungsobjekt. Sie seien deshalb wie bei einem Kauf in voller Höhe als Anschaffungsnebenkosten abziehbar, heißt es in dem am Mittwoch (18. September) in München veröffentlichten BFH-Urteil.