Bei Onlinebestellungen nach Ablauf der Lieferzeit Frist setzen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Nach Ablauf der Lieferzeit bei Onlinebestellungen können Verbraucher gegenüber dem Händler eine neue Frist setzen. Kommt die Ware auch diesmal nicht pünktlich, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen.
Der neue Lieferungstermin sollte richtig gewählt sein. Die Frist muss angemessen sein, also etwa eine Woche betragen, sagt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wenn das Produkt auch bis zur neuen Frist nicht angekommen ist, kann der Verbraucher von dem Vertrag zurücktreten.
Generell bestehe die Pflicht, die Lieferbedingungen anzugeben. Dabei dürfe es bei der Lieferzeit nicht heißen: „In der Regel zwei bis drei Tage“, sondern es müsse einen festen Endpunkt geben - ohne ein „in der Regel“, so Bradler. „Wenn ein konkreter Termin genannt war, würde der Händler mit Ablaufen des Datums in Verzug geraten“, erklärt er.
Trotz der Pflicht zur Angabe der Lieferbedingungen bestehe aber auch die Möglichkeit, dass der Händler keine Angabe zum Liefertermin macht, sagt Bradler. Fehlt die Angabe, bedeute das, dass der Artikel vorrätig ist und sofort versandt wird. Der Käufer kann dann mit dem Produkt nach der normalen Postlaufzeit rechnen. Dann gibt es allerdings keinen exakten Zeitpunkt, ab dem der Verkäufer in Verzug ist.
Ist der Käufer vom Vertrag zurückgetreten, weil das Produkt nach der zweiten Frist immer noch nicht eingetroffen ist, bekommt er sein Geld zurück - falls er den Betrag schon überwiesen hat oder das Geld bereits von seinem Konto eingezogen wurde.