Bausparvertrag nicht wegen Aussicht auf geringeren Zins umwandeln
Stuttgart (dpa/tmn) - Wer über einen Bausparvertrag mit Bonusverzinsung verfügt, sollte sich von seinem Anbieter nicht zum Wechsel in einen neuen Vertrag überreden lassen. Ein Tarifumwandlungsbetrag kann fällig werden.
Wird mit niedrigeren Darlehenszinsen geworben, sollten Bausparer nicht sofort ihren Vertrag wechseln. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg versprechen Bausparkassen solchen Kunden, dass sie mit einem neuen, „besseren“ Vertrag später für das gewünschte Darlehen einen deutlich geringeren Zins bezahlen würden. Der Wechsel in einen neuen Vertrag sei aber nachteilig, weil dabei in der Regel der Zinsbonus verloren gehe. Außerdem müssten Kunden manchmal auch einen Teil der Guthabenzinsen aus dem alten Vertrag als sogenannten Tarifumwandlungsbetrag zurückzahlen.
Der Verlust, den Verbraucher dabei machen, sei nichts anderes als eine extra Gebühr für das Bauspardarlehen, die allerdings nicht im Effektivzins enthalten ist. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handeln Bausparkassen, die solche Angebote machen, in der Grauzone zur Falschberatung. Wollen Verbraucher dagegen klagen, sollten sie die Erfolgsaussichten von einem Anwalt einschätzen lassen.