Bei gemeinsamem Ebay-Konto auf Umsatzsteuergrenze achten
Berlin (dpa/tmn) - Nicht jeder, der bei Ebay Sachen zum Verkauf anbietet, hat bei dem Auktionsportal ein eigenes Konto eingerichtet. Viele nutzen den Zugang etwa eines Freundes oder Ehepartners. Dabei wird jedoch auch die Umsatzsteuergrenze schneller überschritten.
Haben mehrere Personen gemeinsam ein Ebay-Konto eingerichtet, kann unter Umständen Umsatzsteuer fällig werden. „In der Regel unterliegen Verkäufe auf der Online-Auktionsplattform der Umsatzsteuer, wenn ein Unternehmer gewerblich und selbstständig Waren verkauft“, erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Es muss demnach eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausgeführt werden.
Von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen sind sogenannte Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist derjenige, dessen Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro nicht übersteigen werden. In diesem Fall kann der Betreffende sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Nach der Rechtsprechung sind die Umsätze von Versteigerungen mehrerer Personen über ein gemeinsames Ebay-Konto allein demjenigen zuzuordnen, der als Verkäufer der Ware auftritt. Bei einem Ebay-Konto, das von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms genutzt wird, ist dies im Regelfall allein der Inhaber des Kontos.
In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall hatten Eheleute zusammen ein Nutzerkonto, das vom Ehemann auf seinen Namen angelegt wurde, für diverse umsatzsteuerpflichtige Verkäufe genutzt (Az.: V R 2/11). Die verkauften Gegenstände gehörten zum Teil der Ehefrau oder dem Ehemann oder beiden gemeinsam. Als Inhaber des Kontos wurden die Verkäufe allerdings allein dem Ehemann zugeordnet. Da die Umsätze der gemeinsamen Verkäufe die für die Kleinunternehmerregelung geltenden Umsatzgrenzen überschritten, war daher allein der Ehemann zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet.
Der Umstand, dass von anderen Personen als vom Ebay-Kontoinhaber selbst Bestätigungsschreiben erstellt oder Waren verschickt werden, ist für die Beurteilung unerheblich. Der Bund der Steuerzahler rät daher vor allem Ehepaaren, diese Rechtsauffassung zu beachten, wenn sie gemeinsam Verkäufe über Ebay organisieren.