Bei vorgezogener Altersrente Hinzuverdienstgrenzen beachten
Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Rente finanziell aufbessern will, darf grundsätzlich weiter arbeiten, muss aber in bestimmten Fällen den Rentenversicherer informieren. Das hängt vom Alter und der Rentenart ab.
Generell gilt: „Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Anfrage. Sie müssen die Beschäftigung beim Rentenversicherer nicht melden. Sie sollten aber prüfen, ob sie den Verdienst beim Finanzamt angeben müssen.
Anders sieht es aus für Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine vorgezogene Altersrente beziehen und sich also im vorzeitigen Ruhestand befinden. Dann gilt: Wer seine volle Rentenauszahlung erhalten will, kann bis zu 450 Euro pro Monat hinzuverdienen. In zwei Monaten eines jeden Kalenderjahres dürfen Rentner aber die Hinzuverdienstgrenze überschreiten - bis zum doppelten Betrag.
Liegt man über diesen Grenzen, zahlt der Rentenversicherer die Rente vermindert aus. „Je mehr man zusätzlich zur Rente einnimmt, umso geringer fällt der Rentenanteil aus“, erklärt von der Heide.
Wichtig zu wissen: Bei der Berechnung zählen zum Hinzuverdienst neben dem monatlichen Bruttoverdienst unter anderem auch ein monatlicher steuerrechtlicher Gewinn, etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit. Hinzu kommt ein vergleichbares Einkommen, beispielsweise Vorruhestandsgeld.