Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 1200 Euro pro Jahr (20 Prozent von 6000 Euro). Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Berücksichtigt wird der Steuerabzug immer in dem Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wird.
Wer in diesem Jahr den Abzugsbetrag bereits ausgeschöpft hat, sollte mit dem Handwerker vereinbaren, dass die Rechnung im kommenden Jahr bezahlt wird. Denn für 2015 steht wieder ein Abzugsbetrag zur Verfügung. Die Kosten zu verschieben, kann sich also bezahlt machen.