Geld & Recht Berichte über Missbrauch von Corona-Hilfen nehmen zu

Im Zuge der Corona-Pandemie kam es in vielen Bereichen des Lebens zu einschneidenden Veränderungen. Die von den Behörden erlassenen Kontaktbeschränkungen griffen zum Teil massiv in das Berufs- und Privatleben vieler Menschen ein.

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Dies veranlasste die politischen Akteure, sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf der Arbeitgeberseite diverse unterstützende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um ein Kollabieren der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes weitestgehend zu verhindern.

Staatliche Unterstützung für die Wirtschaft, Arbeitnehmer und Familien

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie versucht die Bundesregierung die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft des Landes so gering wie möglich zu halten. Zahlreiche Maßnahmenpakete sollen sowohl die Arbeitgeber als auch die Beschäftigten bei der Bewältigung dieser absoluten Ausnahmesituation unterstützen. Am 16. Dezember 2020 hat die Bundesregierung beispielsweise die sogenannte Überbrückungshilfe III initiiert. Diese unterstützt Unternehmen bei der Zahlung ihrer fixen Kosten, wie z. B. Mieten, Pachten und Versicherungen – und die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Homeoffice-Lösungen werden gefördert. Außerdem können Arbeitgeber, zunächst bis 31. Dezember 2021, unbürokratisch auf Kurzarbeitergeld zurückgreifen, um Entlassungen zu vermeiden. Arbeitnehmer wiederum dürfen neben dem Kurzarbeitergeld zusätzlich eine Nebentätigkeit im Rahmen eines Minijobs ausüben.

Nicht alle Beschäftigten halten sich an die Regeln

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen haben viele Arbeitgeber ihre Angestellten – sofern möglich – ins Homeoffice geschickt, um die Infektionsgefahren einzudämmen. Da nun nicht mehr physisch am Arbeitsplatz anwesend, geht dies für Arbeitgeber aber auch mit einem Kontrollverlust über die Mitarbeiter einher. In der Regel können die Arbeitgeber jedoch darauf vertrauen, dass ihre Beschäftigten auch von zu Hause aus gewissenhaft ihre Arbeitsleistung erbringen. Nichtsdestotrotz erscheinen hin und wieder auch Presseberichte über den Missbrauch der neu gewonnenen Freiheit durch Angestellte. So rechneten einige schwarze Schafe mit dem einen Arbeitgeber geleistete Arbeitszeit ab, während sie tatsächlich für einen zweiten Arbeitgeber arbeiteten und entsprechend Lohn kassierten. Andere wiederum arbeiteten, während sie Kurzarbeitergeld erhielten, über das erlaubte Maß eines Minijobs hinaus. Und wieder andere machten einfach blau, ließen sich bei ihrem Arbeitgeber aber Arbeitsstunden gutschreiben und entlohnen. Unternehmen greifen daher immer öfter auf Privatermittler zurück, um einen Beschäftigten bei konkretem Verdacht zu überprüfen. Auch in Nordrhein-Westfalen werden Arbeitgeber zukünftig vermehrt „Detektiv Düsseldorf“ als Online-Suchanfrage eingeben.

Auch manche Arbeitgeber nutzen Unterstützungsleistungen aus

Bis Ende Oktober 2020 zahlte die Bundesagentur für Arbeit bereits 18,4 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld an betroffene Unternehmen aus. Auf dem Höhepunkt im März letzten Jahres lagen von rund 750.000 Betrieben Anmeldungen für Corona-Kurzarbeit vor. 10 Millionen Menschen waren davon betroffen. Und auch jetzt noch müssen viele Unternehmen auf diese Art der staatlichen Unterstützung zurückgreifen, um Entlassungen oder gar die Insolvenz zu vermeiden. Obwohl Vertreter der Bundesregierung betonen, dass es kein Massenphänomen ist: Auch in diesem Bereich steigt die Zahl der Verdachtsfälle stetig. In den meisten Fällen geht es hierbei um Manipulationen hinsichtlich der gemeldeten Arbeitszeiten. Demnach wurde also Kurzarbeit von den betreffenden Unternehmen angemeldet, diese riefen von ihren Beschäftigten jedoch die arbeitsvertraglich reguläre oder sogar mehr Arbeitszeit ab. Ebenso war der Wegfall von Aufträgen in manchen Fällen nur vorgetäuscht, um entsprechende staatliche Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Auch, wenn die meisten Unternehmen und deren Beschäftigte redlich und verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und nur unterstützende Hilfen in Anspruch nehmen, wenn dies auch notwendig ist: Es scheint wohl so, dass Privatermittler und Detektive auch in Zeiten von Corona nicht ohne Arbeit bleiben werden.