Betriebliche Altersvorsorge: Mit dem Chef zur Zusatzrente

Berlin (dpa/tmn) - Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Ein gutes Geschäft ist diese Vorsorgeform aber nicht immer. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

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Wer hat Anspruch auf eine staatlich geförderte betriebliche Vorsorge?

„Eine so genannte Entgeltumwandlung kann jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter von seinem Chef verlangen“, erklärt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). „Das gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.“ Der Betrieb schließt dann für ihn einen Vorsorgevertrag ab und zieht jeden Monat den vereinbarten Beitrag vom Lohn oder Gehalt ab.

Worin besteht die staatliche Förderung?

Gehen die Beiträge vom Bruttoverdienst ab, spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Diese Förderung gibt es allerdings nur bis zu einer Obergrenze. „Für 2015 lassen sich bis zu 2904 Euro steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen“, sagt Max Schmutzer, Vorsorgeexperte bei der Stiftung Warentest. „Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro, der im Monat 100 Euro spart, hat dank der Förderung nur 53 Euro weniger netto.“

Wohin fließen die Beiträge der Arbeitnehmer?

Jeder Betrieb muss seinen Beschäftigten mindestens eines von fünf Modellen anbieten: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Während viele große Betriebe die Vorsorge nach Angaben von DIA-Experte Morgenstern über Pensionskassen abwickeln, setzten kleinere und mittlere Unternehmen vor allem auf die Direktversicherung. Damit hat der Betrieb kaum Verwaltungsaufwand - das meiste erledigt der Versicherer.

Können Vorsorgesparer wie bei der Riester-Rente bereits vor Vertragsende auf ihr Guthaben zugreifen?

Das geht nicht. Sparer können den Vertrag höchstens beitragsfrei stellen, so Max Schmutzer: Sie zahlen dann nichts mehr ein, das angesammelte Guthaben verzinst sich aber weiter. „Eine betriebliche Vorsorge kommt deshalb nur für Beschäftigte infrage, die das Geld nicht für andere Zwecke brauchen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ist das Guthaben bei der Auszahlung zu versteuern?

Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig. „Vor allem eine Rentenzahlung kann sich dennoch lohnen, denn im Alter sind die Einkünfte oft geringer“, erläutert Warentest-Experte Schmutzer. „Viele Ruheständler haben dann einen deutlich geringeren Steuersatz als während des Berufslebens.“

Was ist mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung?

„Egal, ob Rente oder Einmalzahlung - von der Auszahlung wird der volle Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen“, sagt Verbraucherschützer Niels Nauhauser. Immerhin werden bei einer Einmalzahlung die fälligen Abgaben über zehn Jahre hinweg auf Monatsraten verteilt.

Welche Nachteile hat die Betriebsrente noch?

Ein großes Problem ist für Niels Nauhauser die mangelnde Transparenz: Der Anleger könne kaum überblicken, welche Kosten für seinen Vertrag anfallen, so der Experte. Außerdem sollte sich der Verbraucher vor dem Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge sicher sein, dass er lange bei seinem Arbeitgeber bleiben will. „Bei einem Jobwechsel kann er sein Guthaben zwar mitnehmen“, sagt Max Schmutzer. Oft sei das aber mit Einbußen verbunden.

Für wen lohnt sich die betriebliche Vorsorge?

Unterm Strich rechnet sich die betriebliche Altersvorsorge längst nicht immer. „Legt der Arbeitgeber auf die Beiträge etwas drauf, sollten Beschäftigte einen Vertragsabschluss in Erwägung ziehen“, rät Niels Nauhauser. So schössen etwa manche Chefs die eingesparten Sozialabgaben von etwa 20 Prozent der Beiträge zu.