Sicher ohne Datenspeicherung: Bares statt Karte

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Kunden mit ihrer Giro- oder Kreditkarte bezahlen, hinterlassen sie immer auch Daten. Grundsätzlich sollten diese so gespeichert werden, dass sie nicht im Netz oder in falschen Händen landen, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Ob beim Bezahlen im Geschäft oder beim Online-Shoppen mit Karte: Plötzlich sind Informationen im Umlauf, wie beispielsweise Kontonummer, Kartennummer mit Prüfnummer, der Namen des Kunden und das Datum, bis wann die Karte gültig ist. Wichtig zu wissen: „Wo der Händler diese Daten speichert und wer welche Informationen einsehen kann, ist schwer zu sagen“, sagt Heike Nicodemus, Projektleiterin bei der Stiftung Warentest.

Meist sehe der Zahlungsanbieter im Hintergrund, der die Transaktion durchführt, mehr als der Händler, beispielsweise den Rechnungsbetrag, die Bankverbindung und den Namen, erklärt Feck. Er könne im Zweifel sogar über die Bank, spätestens aber bei Zahlungsausfall über das Einwohnermeldeamt, die Adresse des Kunden herausfinden.

Eines sollte grundsätzlich klar sein: Verbraucher sollten mit der Herausgabe ihrer Daten sparsam umgehen. Hier gilt eine einfache Regel: „Wer nicht will, dass Dritte wissen, wo ich was zahle, muss mit Bargeld einkaufen“, sagt Feck.

Wer dennoch nicht auf das Bezahlen mit Karte verzichten will, sollte ein paar Regeln beachten, um das Sicherheitsrisiko zu vermindern: Im Laden wenn möglich besser das Lastschriftverfahren mit Unterschrift wählen. Es sei für den Kunden günstiger, sagt Feck. Denn bei dem Verfahren mit Unterschrift können Kunden einfache Fälschungen leichter nachweisen, erklärt der Verbraucherschützer.

Beim Online-Shoppen lohnt es sich, auf eine gesicherte Verbindung zu achten. „Diese erkennen Sie an dem Schloss-Symbol in der Adress-Eingabe-Leiste“, erklärt Feck. Auch Siegel wie beispielsweise „TrustedShops“ könnten einen Hinweis auf eine seriöse Verkaufs-Seite bieten.

„Manche Online-Shops bieten im Rahmen der Kreditkartenzahlung mittlerweile auch den Sicherheitsstandards „3DSecure“ an“, sagt Nicodemus. Dabei werde über ein Authentifizierungsverfahren mit Eingabe eines zusätzlichen Passworts sichergestellt, dass an einer Transaktion der rechtmäßige Karteninhaber und der rechtmäßige Online-Händler an einer Transaktion teilnehmen. „Betrugsrisiken lassen sich so minimieren“, sagt die Projektleiterin der Stiftung Warentest. Jede Form von weiteren Sicherheitsverfahren sei sinnvoll und biete einen weiteren Schutz.

Wenn dennoch die Daten der Giro- oder Kredit-Karte missbräuchlich verwendet werden, sollten Kunden das Kreditinstitut oder die Bank um eine neue Karte bitten, falls diese nicht automatisch getauscht wird, rät Feck. „Denn die Daten sind ja noch im Umlauf und könnten wieder von Betrügern verwendet werden“, erklärt der Verbraucherschützer.

Außerdem sollten Verbraucher unbedingt regelmäßig - möglichst einmal in der Woche - den Kontostand beziehungsweise die Konto- und Kreditkarten-Auszüge kontrollieren. „Wenn Unregelmäßigkeiten auffallen, müssen Sie sich sofort an ihr Kreditinstitut wenden und gegebenenfalls die Karten oder das Konto sperren lassen“, rät Nicodemus. Kunde sollten einer Abbuchung, die sie nicht veranlasst haben, schnell widersprechen. Denn nach Ablauf einer Frist, die je nach Karten-Anbieter variiert, dreht sich die Beweislast, erklärt Feck. „Danach müssen Kunden dann nachweisen, dass sie die Karte nicht verwendet haben“, sagt Feck.