Betrüger schaut zu - Bei Kartenzahlung wachsam bleiben
Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - So läuft es Tag für Tag: Der Bankkunde tippt seine Geheim-Nummer (PIN) am Geldautomaten ein, gibt den gewünschten Betrag an und nimmt die Scheine aus dem Ausgabeschacht - dann geht er.
Doch Verbraucher sollten auf der Hut vor kriminellen Beobachtern sein.
Zwar sind Geldautomaten sicherer geworden. Aber immer noch versuchen Gauner, die Geräte zu manipulieren, um an die geheimen Kartendaten ihrer Opfer zu kommen.
Über 130 Millionen Zahlungskarten sind nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes (BKA) in Deutschland im Gebrauch. „Inhaber von Karten, die von einer deutschen Bank ausgegeben wurden, verfügen im internationalen Vergleich über eine hohe Bonität“, sagt BKA-Sprecherin Barbara Hübner. Nach ihren Angaben sind deren Kartendaten bei Betrügern deshalb heiß begehrt - die Gauner setzen alle möglichen Tricks ein, um sie zu bekommen.
„Der Klassiker ist das sogenannte Skimming der Daten auf dem Magnetstreifen am Geldautomaten“, erklärt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Dafür bringen die Betrüger ein Lesegerät über dem Kartenschlitz an oder montieren eine Attrappe, die auf das Zahleneingabefeld aufgesetzt wird. Beide Verfahren sind oft derart raffiniert, dass der ahnungslose Bankkunde am Automat in der Regel nichts davon bemerkt.
„Mit den gestohlenen Daten stellen die Täter dann später Kartenkopien her“, erläutert Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Mit den kopierten Karten plündern die Betrüger das Konto des ausgespähten Bankkunden - meist geschieht das an einem Automaten außerhalb Deutschlands. Denn im Ausland wird meist die Echtheit der Karte nicht geprüft.
Um sich gegen solche Machenschaften zu wappnen, sollten Bankkunden in regelmäßigen und kurzen Abständen ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen überprüfen, rät Topar. Finden Kunden eine nicht autorisierte Zahlung, sollten sie sofort die kartenausgebende Bank informieren. Die meisten Bankkunden können ihre Karte über die zentrale Notruf-Nummer 116 116 sperren lassen.
„Betrugsopfer sollten daneben auch unbedingt Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt stellen“, sagt der Düsseldorfer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thomas Meschede. Denn bei erfolgter Anzeige kommt in aller Regel die Bank für den Schaden auf, den ihr Kunde infolge ausgespähter Kontodaten erleidet.
Allerdings kann das Geldinstitut nicht immer haftbar gemacht werden. Wer beispielsweise seine PIN auf einem an der Karte klebenden Zettel vermerkt oder die Karte samt PIN in seiner Geldbörse aufbewahrt, hat in der Regel grob fahrlässig gehandelt. Werden dann das Portemonnaie geklaut und anschließend das Konto des Opfers plündert, gilt für das Opfer: „Dann kann er auch keine Schadenersatzansprüche geltend machen“, betont Meschede. Deshalb gilt: „Die PIN gehört unbedingt an einem sicheren Ort zu Hause und nicht im Portemonnaie aufbewahrt“, rät auch Verbraucherschützer Feck.
Auch im Internet kommt es immer wieder zu Betrügereien mit der Kreditkarte. „E-Mails, in denen persönliche Informationen wie die vollständige Kontonummer, sowie die PIN erfragt werden, sollten Verbraucher niemals beantworten“, rät Hübner. Besser ist es, solche Nachrichten einfach zu ignorieren.
Außerdem ist es ratsam, dass der PC oder Tablet einen aktuellen Virenscanner hat. Auch die Firewall sollte auf dem neuesten Stand sein, wenn Verbraucher ihre Daten im Netz eingeben. „Ansonsten besteht die Gefahr, dass über eingeschleuste Schad-Programme Betrüger persönliche Daten abgreifen und einem so Schaden zufügen“, sagt Feck.
Wer solche Regeln beherzigt, muss sich beim Einkaufen mit der Giro- und Kreditkarte in der Regel keine Sorgen machen. „Allerdings versuchen Betrüger immer, einen Schritt voraus zu sein und lassen sich immer dreistere Methoden einfallen, um an Geld zu kommen“, sagt Topar.