BGH-Urteil: Weniger Schutz für erfahrene Anleger

Karlsruhe (dpa) - Zinswetten sind äußerst riskant. Für Anleger können sie sehr lukrativ sein - oder in ein finanzielles Desaster führen. In einem Fall stärkte der BGH jetzt die Position der Banken.

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Bei der Beratung zu riskanten Finanzwetten müssen Banken erfahrene Anleger nicht in jedem Fall über ihre eigenen Interessen an dem Geschäft informieren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Die Entscheidung betraf ein Kreditinstitut, das ein solches Geschäft für eine andere Bank vermittelt hatte. (Az.: XI ZR 316/13)

Die Richter wiesen die Klage eines Geschäftsmannes ab, der 2008 Währungswetten eingegangen war und erhebliche Verluste erlitten hatte. Er war bei einer Sparkasse beraten worden, schloss die Finanzwette auf Wechselkursunterschiede von Türkischer Lira und Schweizer Franken dann aber vereinbarungsgemäß mit einer Landesbank ab.

Der Richterspruch könnte vor allem für Kommunen von Bedeutung sein, die mit Banken riskante Zinswetten eingegangen sind und dann viel Geld verloren haben. Bislang liegen die genauen Urteilsgründe aber nicht vor.

Wenn eine Bank nur berate, habe sie keinen „schwerwiegenden Interessenskonflikt“, begründete der BGH seine Entscheidung. Für das Kreditinstitut ist eine derartige Wette nur profitabel, wenn sie zum Nachteil des Kunden ausgeht.

2011 hatte das Gericht die Deutsche Bank wegen Aufklärungsverschulden zu Schadenersatz an ein mittelständisches Unternehmen verurteilt. Das Kreditinstitut hatte beraten und den Vertrag dann selbst abgeschlossen, ohne auf den Interessenkonflikt hinzuweisen.

In dem Fall vom Dienstag (20. Januar) hatte der Geschäftsmann die Sparkasse auf Schadenersatz verklagt und bereits in den Vorinstanzen verloren. Die Bank habe den Anleger nicht falsch beraten, urteilte nun auch der BGH. Sie habe davon ausgehen können, dass ihm aufgrund seiner Erfahrung das Risiko bewusst gewesen sei.