Kunden haben keinen Anspruch auf Garantie

Koblenz (dpa/tmn) - Auf eine Garantie haben Kunden keinen Anspruch. Denn ein solches Versprechen ist eine freiwillige Leistung der Herstellers oder des Händlers, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Foto: dpa

Anders bei der Gewährleistung.

Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und daher automatisch Bestandteil des Kaufvertrages. Grundsätzlich gilt: Unabhängig von den Bestimmungen des Verkäufers hat jeder Kunde beim Kauf eines Produkts das Recht auf einen makellosen Zustand des Artikels. Erweist sich eine Ware als fehlerhaft, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Bei einem Fehler, der innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, wird zugunsten des Kunden angenommen, dass er schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Der Kunde hat zwei Jahre ab Kauf des Artikels gegenüber dem Händler Anspruch auf eine Entschädigung.

Darüber hinaus kann der Verkäufer oder Hersteller ein freiwilliges Garantieversprechen abgeben. In Form einer Beschaffenheitsgarantie bürgt der Händler für eine bestimmte Beschaffenheit des Artikels und zeigt damit seine Bereitschaft, für alle Fehler in der Eigenschaft seiner verkauften Ware zu haften. Auch in Bezug auf die Haltbarkeitsdauer einer Kaufsache kann der Garantiegeber die Garantie ausgestalten.

Literatur:

Jürgen Schröder: „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation“, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2012, 8,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86336-400-7