Blitzeinschlag kann Arbeitsunfall sein
Stuttgart (dpa/tmn) - Bei Wind und Wetter im Freien zu arbeiten ist nicht nur unangenehm, sondern mitunter auch gefährlich. Gehört das Risiko unvermeidbar zum Job, sind Folgen daraus auch als Arbeitsunfälle zu werten, urteilte ein Gericht.
Ein Blitzeinschlag während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes kann ein Arbeitsunfall sein. Betroffene haben dann einen Anspruch auf Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart (Az: S 21 U 233/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fall: Ein Flugzeugabfertiger auf dem Stuttgarter Flughafen war mit der Fäkalienentsorgung an einem Flugzeug auf dem Rollfeld beschäftigt, als rund 150 Meter entfernt ein Blitz in einen Mast einschlug. Unter erheblicher Geräuschentwicklung lösten sich Gesteinsbrocken aus dem Beton und schleuderten durch die Luft. Der Mann erlitt nach ärztlicher Feststellung einen Schock und entwickelte in der Folge Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Allerdings wurde der Zwischenfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
Das Urteil: Vor Gericht hatte der Mann aber Erfolg. Der Blitzeinschlag mit seinen Folgen für den Betroffenen sei ein Arbeitsunfall, entschieden die Richter. Das Gericht sprach ihm eine Verletztenrente zu.