Brennende Autos: Wann es Ersatz gibt
Eine Voll- oder Teil- kasko hilft weiter.
Düsseldorf. Nachdem in Berlin immer wieder Autos in Brand gesteckt wurden, haben Unbekannte nun auch in der Region Düsseldorf mehtere Autos angezündet. Die Polizei vermutet Trittbrettfahrer hinter den Taten.
Bleiben die Geschädigten in solchen Fällen auf dem Schaden sitzen? „Nicht, wenn sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haben“, sagt Christian Lübke, Pressesprecher Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. 85 Prozent der in Deutschland zugelassenen Autos haben eine solche Versicherung. Wer nur eine Haftpflicht hat, muss den Verlust selbst tragen.
Ersetzt wird in einem solchen Fall der Wiederbeschaffungswert. Je nach Vertrag hat der Versicherungsnehmer aber eine Selbstbeteiligung. Ersatz gibt es im Fall des brennenden Autos für alles, was fest eingebaut ist. Notebooks, CDs oder auch ein Handy, das im Auto lag, werden von der Kaskoversicherung aber nicht ersetzt.
Der Versicherungsnehmer muss laut Lübke nicht befürchten, dass er beim Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. PK