Dachkosten bei Photovoltaik nicht absetzbar

Kassel (dpa) - Wer sein astbestbelastetes Dach erneuert und das mit dem Aufbau einer Photovoltaikanlage verbindet, kann die Kosten nicht steuerlich absetzen. So urteilte das Hessische Finanzgericht.

Auch wenn die Anlage aus rechtlichen Gründen nicht auf ein asbesthaltiges Dach gesetzt werden dürfe, diene das Dach so gut wie ausschließlich dem privaten Zweck des Witterungsschutzes, entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem am Dienstag (10. Mai) veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 11 K 2735/08). Ein Dach gehöre zum privaten Gebäude und nicht zur betrieblichen Photovoltaikanlage.

Ein Mann hatte geklagt, nachdem das Finanzamt ihm die Kosten für die Dacherneuerung nicht angerechnet hatte. Er argumentierte, das neue Dach stütze die Anlage und sei deshalb für den Betrieb unabdingbar. Demnach seien die Kosten zur Hälfte als Betriebsausgaben absetzbar. Dem folgte das Gericht nicht, denn das Finanzamt hatte bereits Spezialdachträgerziegel für die Befestigung der Anlage zugunsten des Klägers steuerlich berücksichtigt.