. . . damit die Versicherung zahlt

Wer nach einem Missgeschick Fehler macht, gefährdet seinen Versicherungsschutz.

Düsseldorf. Einen Schaden bei der Versicherung melden — das hört sich einfach an. Trotzdem kann man viele Fehler machen und sogar Leistungen riskieren. Was ist bei fünf wichtigen Policen zu beachten?

Auch wenn noch unsicher ist, ob ein Leiden zu einer Berufsunfähigkeit führt, kontaktiert man den Versicherer am besten schnell. „So sichert man sich die Leistung.

Geldtipp

Viele Versicherer zahlen die Rente erst ab Meldung und nicht rückwirkend“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Weil bei dieser Police Streit mit dem Versicherer um Rentenzahlungen programmiert ist, füllt man Fragebögen des Versicherers sinnvollerweise nur mit einem Experten aus.

Verbraucherzentralen, der Bund der Versicherten oder ein unabhängiger Versicherungsberater geben Hilfestellungen. „Eine falsche Antwort oder ein Häkchen an der falschen Stelle, und die Leistung ist gefährdet“, sagt Versicherungsexpertin Boss.

Melden, dokumentieren, auflisten und mindern — so lautet die Zauberformel, mit der man sich Leistungen im Schadensfall sichert. „Einen Schaden muss man unverzüglich melden, am besten schriftlich“, sagt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ein beliebter Weg ist über das Telefon, doch dann hat man hinterher keinen Nachweis, was man gesagt hat.“

Diese Regel gilt für alle Sachschadensmeldungen. Und: Nicht gleich alles aufräumen. Der Versicherer hat ein Recht darauf, zerstörte Gegenstände zu sichten. „Aber man ist trotzdem verpflichtet, einfache Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten“, sagt Boss.

Der Versicherer wird nachprüfen, ob ein geschilderter Schaden sich so ereignet hat oder nicht. Deshalb sind beschädigte Gegenstände aufzuheben. Oft beteuern etwa Eltern von kleinen Kindern unter sieben Jahren gegenüber dem Versicherer, sie hätten immer aufgepasst und doch hätte der Kleine das Fenster des Nachbarn zerschmissen. „Wer das sagt, hat Pech gehabt. Denn der Versicherer zahlt für Kinder unter sieben Jahren nur bei verletzter Aufsichtspflicht“, sagt Wortberg.

Erst den Versicherer kontaktieren, dann den Anwalt beauftragen — so ist es richtig. Beim Versicherer muss man sich erst eine Deckungszusage einholen, sonst riskiert man Leistungen. „Diese wird erst positiv ausfallen, wenn auch tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt“, sagt Boss. Ärger gibt es immer wieder um die Frage, wann ein Rechtsverstoß eingetreten ist. Geschah dies in der Zeit, bevor die Police abgeschlossen wurde, zahlt der Versicherer nur, wenn er nach der „Folgeereignistheorie“ leistet, so der Fachbegriff.

Schnelles Handeln ist bei einem Unfall angesagt. Obwohl einem vielleicht noch der Schreck in den Knochen sitzt, sollte man nach Zeugen Ausschau halten und sich Namen und Adressen notieren.

Kommt es zum Streit mit dem Versicherer, sind die Zeugen wichtig, rät Bianca Boss. Auch Fotos vom Unfallort zu machen, ist ratsam. Und keine Angst: „Schuldeingeständnisse vor Ort zählen nicht“, sagt Boss.

Die richtige Schadensmeldung ist das eine — der richtige Tarif das andere. Fehler kann man schon bei Vertragsabschluss machen, die sich dann im Schadensfall negativ auswirken — etwa, weil der Leistungsumfang der Police nicht ausreicht. Auch falsche Angaben bei Vertragsabschluss gefährden Leistungen: „Richtig beantwortete Fragen zur Gesundheit sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für Rentenzahlungen bei der Berufsunfähigkeitspolice“, sagt Wortberg.

Bei der Hausratpolice kommt es auf die korrekte Höhe der Versicherungssumme an und bei der Kfz-Police ist entscheidend, dass man Rabattangebote — z.B. für Wenigfahrer oder Garagenparker — auch korrekt erfüllt.