Darlehen von Spielhallenmitarbeiter an Spieler ist nichtig
Leipzig (dpa/tmn) - Mitarbeiter einer Spielhalle haben keinen Rückzahlungsanspruch, wenn sie Spielern Geld leihen, damit diese weiterspielen können. Das berichtet die Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 8/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Leipzig.
Nach Auffassung des Gerichts ist der entsprechende Darlehensvertrag sittenwidrig und daher nichtig. Das Gericht wies damit die Klage der Angestellten einer Spielhalle ab. Sie hatten einem Spieler insgesamt 2700 Euro an Münzen geliehen, damit dieser immer weiter spielen konnte. Schließlich unterzeichnete der Spieler einen Schuldschein, auf dessen Grundlage die Klägerin später die Rückzahlung verlangte.
Das Landgericht winkte jedoch ab. Denn die Richter hielten der Klägerin vor, dem Spieler das Geld nicht etwa aus Gutmütigkeit, sondern in eigenem Interesse geliehen zu haben. Schließlich sei sie als Angestellte der Spielhalle daran interessiert, dass ein möglichst hoher Spielumsatz erzielt werde.