Tarifbedingungen Deckungssumme bei Bootshaftpflicht-Versicherung wichtig
Hamburg (dpa/tmn) - Für Eigentümer von Booten mit Motor reichen private Haftpflicht-Versicherungen in der Regel nicht aus. Nötig ist eine spezielle Bootshaftpflicht-Versicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).
Gleiches gilt für größere Segelboote oder Jachten.
Die Versicherung reguliert Schäden, die Bootsbesitzer bei Dritten verursachen. Sie sollten eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbaren. Für einige Gewässer sind auch höhere Summen vorgeschrieben.
Der Versicherungsschutz sollte eine Forderungsausfalldeckung umfassen, rät der BdV. Der eigene Bootshaftpflicht-Versicherer kommt dann für Schäden auf, die einem von einem Dritten zugefügt wurden, aber nicht von diesem ersetzt werden.
Gute Tarife versichern darüber hinaus auch die Teilnahme an einer Segelregatta und Schäden, die beim Transport des Bootes mit einem Trailer passieren.
Bei der Bootshaftpflicht-Versicherung liegen die Beiträge für kleine Segelboote und bei Motorbooten bei gut 60 Euro im Jahr - abhängig von der Segelfläche beziehungsweise der Kilowattleistung. Spezielle Maklerversicherer sind in diesem Bereich meist günstiger und bieten einen umfangreicheren Deckungsumfang als andere Versicherer.
Schäden, die mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht werden, sind hingegen von der privaten Haftpflicht gedeckt. Einige leistungsstarke Tarife versichern auch größere Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorstärke mit - daher lohnt es sich, bei der Versicherung nachzufragen.