Demenzkranke sollten Privathaftpflichtversicherung haben

Hamburg (dpa/tmn) - Die Diagnose Demenz ist ein Schock. Mit fortschreitendem Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit sind die Erkrankten mehr und mehr auf Unterstützung angewiesen. Unverzichtbar ist im Falle einer Erkrankung eine Haftpflichtversicherung.

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Für Demenzkranke ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig. Denn eine Demenz zieht nicht automatisch die Deliktunfähigkeit des Betroffenen nach sich. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.

Verursacht der Patient einen Schaden, wird die Deliktunfähigkeit in jedem Einzelfall geprüft. Das heißt: Auch ein Demenzkranker kann für einen verursachten Schaden in Haftung genommen werden. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung.

Einige Versicherer bieten den Angaben zufolge inzwischen Verträge mit einer sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel für Demenzkranke an. Damit verpflichten sich die Unternehmen, im Schadensfall auf Wunsch des Versicherten auch dann zu regulieren, wenn er aufgrund seiner Erkrankung nicht deliktfähig ist. Mit dieser Klausel, die bisher allein für Kinder bis sieben Jahre griff, soll der Frieden zwischen Schädiger und Geschädigtem gewahrt werden.

Eine beginnende Demenz muss dem Haftpflichtversicherer laut BdV nicht mitgeteilt werden. Denn die Erkrankung stellt keine nachträgliche Gefahrenerhöhung dar. Das heißt: Die Versicherung kann wegen einer solchen Erkrankung die Regulierung im Schadensfall nicht verweigern. Auch die Sorge vor einer Beitragserhöhung oder gar einer Kündigung des Haftpflichtvertrages ist unbegründet. Erkrankt eine versicherte Person an Demenz, hat das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.