Dubioses Jobangebot: Keine Finanztransfers übernehmen
Berlin (dpa/tmn) - Geld verdienen, ohne etwas zu tun. Wer will das nicht? Doch Vorsicht: Hinter manchen gut klingenden Angeboten verstecken sich kriminelle Handlungen. Wer sein Konto zum Beispiel für Geldtransfers zur Verfügung stellt, gerät ins Visier der Fahnder.
Das Angebot klingt zu gut, um wahr zu sein: „Stellen Sie uns Ihr Konto für einen Finanztransfer zur Verfügung, und kassieren Sie dafür ein satte Provision.“ Das Problem: Wer auf eine solche Offerte einsteigt und sich als „Finanzagent“ zur Verfügung stellt, macht sich unter Umständen strafbar. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Die auf das eigene Konto überwiesenen Gelder stammen oft von Dritten, die Opfer betrügerischer Handlungen geworden sind. Werden die „Finanzagenten“ erwischt, drohen Strafen.
Auch wer ohne sein Wissen missbraucht wird, kann haftbar gemacht werden. Der Trick: Auf das Konto eines Verbrauchers wird eine Summe überwiesen. Ein angeblicher Geschäftsmann meldet sich, bezeichnet die Überweisung als Versehen und erbittet den Betrag zurück, heißt es in einer aktuellen Broschüre des Bankenverbandes. Der missbrauchte Kontoinhaber soll für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten. Die Rücküberweisung soll aber nicht auf das Ursprungskonto erfolgen, sondern das Geld zumeist bar ins Ausland transferiert werden.
Das Problem: Kontoinhaber können in so einem Fall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, unter anderem wenn sie sich der Geldwäsche schuldig machen. Hinzu kommen zivilrechtliche Konsequenzen, wenn die Geschädigten, von denen die überwiesenen Gelder stammen, gegen die „Finanzagenten“ vorgehen. Da die Hintermänner der betrügerischen Handlung oft nicht zu ermitteln sind, bleibt der Kontoinhaber häufig auf dem gesamten entstandenen Schaden sitzen.
Der Tipp: Erfolgen unerwartete Gutschriften auf das eigene Konto, sollten Betroffene unverzüglich mit dem Kreditinstitut Kontakt aufnehmen. Etwaige Rückbuchungen sollten grundsätzlich nur auf das Konto erfolgen, von dem der Betrag kam. Grundsätzlich sollten alle Angebote, bei denen das eigene Konto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen dienen soll, gründlich geprüft werden.