Testamentsentwurf aus dem Internet passt nicht für jeden

München (dpa/tmn) - Ein Testament aufzusetzen, ist kompliziert. Viele suchen im Internet nach Vorlagen. Doch auch wenn das Muster gut klingt, sollte es nicht ungeprüft übernommen werden. Denn was für den einen gut sein mag, kann für den anderen zum Problem werden.

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Ein Testament sollte den Bedürfnissen des Erblassers entsprechen. Deshalb ist es nicht immer sinnvoll, auf eine Vorlage aus dem Internet zurückzugreifen. „Selbst wenn die Testamentsvordrucke von einem Fachmann errichtet wurden, gilt: Ein gutes Testament ist stets sorgfältige Maßarbeit“, erklärt Anton Steiner, Präsident de Deutschen Forums für Erbrecht in München. „Was für die eine Familie eine gute und gerechte Lösung ist, führt in der anderen zu unerwünschten Folgen.“

Ein Beispiel: Ein Ehepaar verfasst auf Basis eines im Internet gefundenen Musters ein Berliner Testament. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, Schlusserben sind die drei Kinder zu gleichen Teilen. Zur Frage, ob der länger Lebende das Testament nach dem Tod des Ehepartners ändern darf, sagt das Muster nichts.

Das Problem: „Sogenannte wechselbezügliche Verfügungen im Ehegattentestament - wie in diesem Beispiel - werden nach dem Tod des ersten Ehegatten bindend“, erklärt Steiner. Ohne eine entsprechende Anordnung im Testament dürfen sie nicht mehr geändert werden. Wenn nun aber ein Sohn nach dem Tod des Vaters mit der verwitweten Mutter bricht, hat die Witwe keine Möglichkeit, den entfremdeten Sohn zu enterben und stattdessen seine Geschwister stärker zu begünstigen.

Allerdings kann auch eine pauschale Änderungsbefugnis unerwünschte Folgen haben. Lernt beispielsweise die Witwe einen neuen Partner kennen, kann sie diesen in diesem Fall zum Alleinerben einsetzen. „Dies erlaubt ihr schließlich das Ehegattentestament“, erläutert Steiner. Die drei Kinder wären damit gegen den Willen des verstorbenen Vaters enterbt und hätten lediglich einen Pflichtteilsanspruch.

Ausgewogen wäre in diesem Fall ein Testament, das es dem länger lebenden Ehegatten erlaubt, einzelne Abkömmlinge stärker oder weniger zu begünstigen. Dem Ehepartner, der zuerst verstirbt, sollte es zugleich garantieren, dass das Vermögen letzten Endes in der Familie bleibt.