Düsseldorfer Tabelle: Unterhaltszahlern bleibt mehr
Berufstätigen Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensbedarf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten "Düsseldorfer Tabelle" den sogenannten Selbstbehalt als „unterste Opfergrenze“ von 900 auf 950 Euro im Monat an. Das gab das Gericht am Dienstag bekannt.
Düsseldorf (dpa). Unterhaltsberechtigte Kinder und Ex-Partner müssen im kommendenJahr eine Nullrunde drehen, nachdem die Sätze im vergangenen Jahr um 13Prozent kräftig angehoben worden waren. Einzige Ausnahme: Studenten miteigener Wohnung haben nun Anspruch auf 670 statt bisher 640 Euro imMonat.
Auf den Staat kommen damit höhere Sozialausgaben zu: Durch den höherenSelbstbehalt könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen.Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun -bei unverändertem Einkommen des Unterhaltspflichtigen - entsprechendmehr zahlen. Der Selbstbehalt von arbeitslosen Unterhaltspflichtigenbleibt mit 770 Euro unverändert.
Gegenüber einem unterhaltsberechtigten Ex-Partner steigt der nichtantastbare Eigenbedarf von 1000 auf 1050 Euro. Sind die Kindervolljährig und haben ihre Schulausbildung abgeschlossen, bleiben demUnterhaltspflichtigen künftig 1150 statt bisher 1100 Euro zum Lebenübrig.
Wer unterhaltspflichtig gegenüber seinen eigenen Eltern ist, etwa weilderen Rente und Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten nichtausreicht, darf künftig 1500 statt 1400 Euro pro Monat selbst behalten.Die neuen Sätze stehen noch unter einem Vorbehalt: Der Bundesrat mussdie Existenzminimum-Berichte noch akzeptieren. Sie sind eine Grundlageder Berechnungen.
In der „Düsseldorfer Tabelle“ sind die bundesweit geltenden Regelsätzefür den Kindesunterhalt festgelegt. Sie wird in Abstimmung mit denanderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstagfestgelegt.