Ehepaare sollten Freistellungsaufträge überprüfen

Berlin (dpa/tmn) - Ehepaare sollten ihre Freistellungsaufträge noch vor dem Jahreswechsel überprüfen. Soll etwa ein gemeinsamer Freistellungsauftrag wieder geteilt werden, muss das bis zum 31. Dezember beantragt werden, wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt.

Der Freibetrag liegt für Ehepaare bei 1602 Euro, für Einzelpersonen bei 801 Euro. Haben Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag gestellt, werde die Bank am Jahresende nicht ausgeglichene Verluste des einen Ehegatten mit Erträgen des anderen verrechnen. Die hierauf abgeführte Abgeltungsteuer werde dann wieder erstattet. Werden die Eheleute getrennt steuerlich veranlagt, sei es aber möglicherweise sinnvoller Einzel-Freistellungsaufträge zu stellen.