Kein Widerrufsrecht bei Einträgen in Branchenbüchern

Halle (dpa/tmn) - Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht bei kostenpflichtigen Einträgen in Branchenbüchern. Kunden, die auf dubiose Angebote hereingefallen seien, könnten die Verträge aber anfechten.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin.

Derzeit würden sich verschiedene Branchenbuch-Verlage verstärkt auf Kundensuche begeben, warnt die Verbraucherzentrale. Kleine Gewerbetreibende, Selbstständige aber auch Endverbraucher würden mit einem Formular angeschrieben, das den Anschein erwecke, es handele sich um einen kostenfreien Service. Werde dieses Formular unterschrieben und zurückgeschickt sei damit aber ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, auch scheinbar kostenlose Offerten genau durchzulesen und auf versteckte Kostenhinweise zu prüfen. Für Verbraucher bestehe ein Widerrufsrecht.