Ehepartner können auch ohne eigenes Einkommen riestern
Frankfurt (dpa/tmn) — Auch ohne eigenes Einkommen können Ehepartner riestern. Wenn ein Förderberechtigter in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann auch der Ehepartner Zuschüsse vom Staat erhalten.
Die Förderung gibt es auch, wenn ein Ehepartner selbst nicht förderberechtigt ist. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner die volle Förderung erhält, kann der andere die staatliche Förderung für die Altersvorsorge beantragen. Um die jährliche Grundzulage von 154 Euro zu erhalten, muss er mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen.
Bei einer Scheidung gilt: Der nicht mehr Förderberechtigte kann den Vertrag ruhen lassen, bis er beispielsweise wieder ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat und aus eigenen Mitteln riestern kann. Das ist häufig die bessere Variante. Denn wenn man den Vertrag kündigt, muss man in der Regel die Zulagen an den Staat zurückzahlen.